§ 87e Übergangsvorschrift aus Anlass der am 12. Juni 2026 in Kraft getretenen Änderung
Stand: 01.10.2026
Für die Durchführung des Asylverfahrens zur Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit von Asylanträgen sowie für die Durchführung des Verfahrens zum Entzug des internationalen Schutzes gilt Artikel 79 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1348. Diese Regelung gilt auch hinsichtlich des Asylgesetzes in der Fassung bis zum 12. Juni 2026 und für die Prüfung der Asylberechtigung und der Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes im Rahmen des Asylverfahrens sowie für die Durchführung des Verfahrens zum Entzug der Asylberechtigung und des Widerrufs und der Rücknahme der Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Absatz 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes. Soweit die Verordnung (EU) 2024/1348 Informationspflichten vor dem Zeitpunkt der Antragseinreichung vorsieht, sind diese Informationen spätestens bei der Einreichung des Antrags zur ab diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage zur Verfügung zu stellen.
Wird zitiert von 75 Entscheidungen zu § 87e AsylG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Gelsenkirchen, 17.06.2026 – 15a K 3706/23.AZitiert von 36
- VG Gelsenkirchen, 25.06.2026 – 5a L 1151/26.AZitiert von 1
- VG Gelsenkirchen, 22.07.2026 – 1a K 6251/25.AKein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrischen Staatsangehörigen nach dem Sturz des Assad-Regimes Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 13.07.2026 – 27 K 9706/25.AAnwendung der Verordnung (EU) 2024/1347 auf vor dem 12.6.2026 eingereichte Asylanträge; Voraussetzungen subsidiären Schutzes Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
- VG Köln, 22.07.2026 – 22 K 950/25.AAnwendbares Recht für vor dem 12. Juni 2026 eingereichte Asylanträge nach der GEAS-Reform Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VG Köln, 22.07.2026 – 22 K 3945/23.AAnwendbarkeit der StatusVO auf vor dem 12. Juni 2026 eingereichte Asylanträge; interne Schutzalternative bei häuslicher Gewalt Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 18.09.2026 – 22 L 2308/26.AAnwendbares Recht auf vor der GEAS-Reform gestellte Asylanträge; Auslegung der Übergangsvorschrift des § 87e AsylG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 17.09.2026 – 16 A 2275/26.AErfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 16.09.2026 – 6 L 2264/26.AWeiteranwendung des bisherigen Asylverfahrensrechts auf vor dem 12. Juni 2026 gestellte Asylanträge Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 87e AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.